Anmeldung für die ergänzende Betreuung (Hort)
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigten,
Ihr Kind wird im kommenden Jahr die Bürgermeister-Herz-Grundschule besuchen und Sie benötigen ebenfalls für den Nachmittag eine Betreuung?
Bitte unbedingt beachten,
dass das Kitajahr am 31. Juli endet,
und die Hortbetreuung somit am 1. August beginnt.
Die Formulare gibt es in der Schule, beim Jugendamt oder online:
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Die Schule leitet den Antrag an das zuständige Jugendamt weiter, das über den Betreuungsumfang entscheidet und den Hortgutschein entsprechend ausstellt.
Für Kinder der Jahrgangstufen 1 und 2,
die den Hort in der Kernzeit von 13.30 bis 16.00 Uhr besuchen,
ist kein Bedarfsnachweis mehr notwendig.
Nur der Bedarf über die Kernzeit hinaus muss weiterhin nachgewiesen werden.
Ein Bedarfsbescheid hat in der Regel eine Gültigkeit von 2 Jahren, sodass es notwendig ist, diesen vor Beendigung der zweiten Klasse neu zu beantragen:
Für Klasse 3 und 4 und vor Beendigung der vierten Klasse für Klasse 5 und 6.
Dafür ist in der Regel eine
schriftliche Stellungnahme des Klassenlehrers erforderlich.
Den „Betreuungsvertrag“ schließen Sie direkt mit uns ab,
bitte füllen Sie daher keine Verträge des Jugendamtes aus!
Betreuungsumfang ändern
Ein Antrag auf eine gewünschte Erweiterung des Betreuungsumfangs,
beispielsweise wenn sich die Arbeitszeit der Eltern während des Schuljahres erhöht, kann jederzeit gestellt werden.
Hierfür werden die Vordrucke wie zur Erstanmeldung genutzt.
Soll der Betreuungsumfang reduziert werden,
genügt ein formloser Antrag bis zum 15. des Monats.
Der reduzierte Betreuungsumfang gilt dann ab dem Folgemonat.
Ferienbetreuung
Von der 1. bis zur 4. Klasse ist in der ergänzenden Betreuung
auch eine Betreuung während der Schulferien enthalten.
Für die 5. und 6. Klasse muss die ergänzende Betreuung
bei Bedarf zusätzlich beantragt werden.
Wie hoch sind die Kosten für die Eltern?
Für die Jahrgangstufen 1 und 2 ist der Hortbesuch kostenlos.
Eltern müssen aber trotzdem bei der Schule einen
Antrag auf die ergänzende Förderung und Betreuung stellen.
Betreuungszeiten außerhalb der offenen und
gebundenen Ganztagsgrundschule sind einkommensabhängig kostenpflichtig.
Die Beteiligung der Eltern an den Kosten der ergänzenden Betreuung
ist einheitlich geregelt.
Die Kostenbeteiligung für die Betreuung richtet sich nach dem Familieneinkommen, dem Zeitumfang des Bedarfes
und weiteren gesetzlich geregelten Ermäßigungen,
z.B. nach der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren.
Näheres zum Kostenbeitrag siehe:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-TagEinrKostBetGBE2010V8Anlage2