Vor dem ersten Schultag - Betreuung der neuen Erstklässler*innen

 

Betreuung in den Ferien

 

Die Betreuung der neuen Schüler*innen kann ab dem 1. August erfolgen,

soweit ein Betreuungsgutschein vorliegt.

 

Eine Betreuung kann nur mit einem gültigem Betreuungsgutschein

mit entsprechendem Hortvertrag stattfinden.

 

Niemand ist verpflichtet, das eigene Kind vor der Einschulung in den Hort zu bringen,

dennoch empfehlen wir die Zeit in der Woche vor der Einschulung

für eine „entspannte“ Eingewöhnung in der Schule zu nutzen.

 

Betreuung in der Woche vor der Einschulung

 

In der ersten Schulwoche (Woche vor der Einschulung) können

die 1. Klässler*innen entspannt ihre „neue Umgebung“ kennenlernen.

 

Am Vormittag findet die Betreuung in der klassenzugehörigen Hortgruppe statt,

am Nachmittag erleben die zukünftigen Erstklässler*innen

das Gruppengeschehen mit ihren neuen Klassenkamerad*innen.

 

Bitte denkt auch daran, einen Vertrag mit dem Caterer abzuschließen. Weitere Informationen dazu, findet Ihr im Bereich Schulessen.

 

Damit sich Kinder, die noch keinen Essensvertrag haben, beim Essen nicht ausgeschlossen fühlen, haben wir eine Übergangszeit eingerichtet, so dass alle Kinder verköstigt werden,

auch wenn der Vertrag noch nicht abgeschlossen wurde.

 

Die Abholung für Euer Kind kann vor der Einschulung

individuell mit den Erzieher*innen abgesprochen werden.

Da Ihr Euer Kind am besten kennt, könnt Ihr auch am besten einschätzen,

wie gut Euer Kind mit dieser neuen Situation zurechtkommt.